Haftpflichtanspruch
Bestehen Pflichtverletzung, Kausalität und ein ersatzfähiger Schaden gegenüber dem Anwalt?
Ihr Sachverhalt
Vermögensschadenhaftpflichtversicherer finden einen eigenen Zugang für Haftungsprüfung, Anspruchsabwehr und Regress. Die Prüfung nach § 117 VVG kann als gesonderter Auftrag angefragt werden.