Bei prozessbezogenen Fehlern muss gezeigt werden, wie das Ausgangsverfahren bei pflichtgemäßem Vorgehen voraussichtlich geendet hätte.
Prüfung
Drei Fragen geben dem Fall Struktur.
01
Ausgangsverfahren
Welche Tatsachen, Einwendungen und Beweismittel standen im ursprünglichen Verfahren zur Verfügung?
02
Hypothetischer Verlauf
Welche Entscheidung wäre ohne die behauptete Pflichtverletzung zu erwarten gewesen?
03
Beweisführung
Welche Unterlagen und Zeugen tragen die Rekonstruktion, und wo bestehen beweisrechtliche Risiken?
Einordnung
Vom Vorwurf zur belastbaren Prüfung.
Kausalität ist häufig der Schwerpunkt des Regresses. Die Ausgangslage wird deshalb nicht nur nacherzählt, sondern rechtlich und beweisbezogen neu aufgebaut. Pflichtverletzung, hypothetische Entscheidung und Vermögensfolge müssen als getrennte Prüfungsschritte nachvollziehbar bleiben.
Gesetzlicher Ausgangspunkt: § 249 BGB. Die Darstellung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.