Kammernews
RAK Berlin kritisiert geplante Datenanforderungen bei Geldwäschemeldungen
Die Kammer wendet sich gegen zusätzliche Datenabfragen und verweist auf den Schutz vertraulicher Mandanteninformationen.
- Originalquelle veröffentlicht
- 07.09.2026
- Bei YOU VE veröffentlicht
- 12.09.2026
- Datum der Stellungnahme laut Kammer
- 02.09.2026
- Stand
- Berufspolitische Stellungnahme
Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat am 7. September über ihre Stellungnahme vom 2. September 2026 zu vorgesehenen Standards der europäischen Geldwäschebehörde AMLA berichtet. Gegenstand sind zusätzliche Datenanforderungen für Verdachtsmeldungen.
Nach Auffassung der Kammer würden die Vorschläge den Arbeitsaufwand für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erheblich erhöhen. Zudem werde die besondere Rolle der Anwaltschaft, insbesondere die Vertraulichkeit von Mandantendaten, nicht ausreichend berücksichtigt.
Die Nachricht gibt die Position der RAK Berlin wieder. Sie berichtet über vorgeschlagene Standards und begründet keine Aussage über bereits in Kraft getretene neue Meldepflichten. Grundlage dieses Kurzberichts ist die öffentliche Kammermitteilung; eine eigenständige Bewertung des gesamten Konsultationsentwurfs ist damit nicht verbunden.
Aktualisierung vom 1. Oktober: Auch die BRAK hat am 30. September Kritik an den vorgesehenen technischen Meldestandards erläutert. Sie verlangt eine ausdrückliche Ausnahme für berufsgeheimnisgeschützte Daten und einen einfachen, kostengünstigen Meldeweg für kleinere Kanzleien. Diese Forderungen beziehen sich weiterhin auf einen Entwurf; neue geltende Meldepflichten ergeben sich aus der Mitteilung nicht.
Quelle und Nachweis
Rechtsanwaltskammer Berlin · Originalmeldung ↗
Quelle geprüft und erstmals für YOU VE erfasst am 12.09.2026. Berliner Ausgangsmeldung unverändert als Ausgangsquelle erhalten; ergänzende BRAK-Mitteilung vom 30.09. am 01.10. im Volltext gelesen. Derselbe ITS-Vorgang wird nicht als neue Meldung dupliziert.
Aktualisierung: 01.10.2026