Raphael SlowikRechtsanwalt · Berlin030 25895 002
Anwaltsfehler prüfen lassen Monatszeitschrift
für Anwaltshaftung

YOU RA / YOU VE / Kammernews

Kammernews

Fachanwaltschaften: Neue Anforderungen gelten seit 1. Oktober

Die Änderungen betreffen Strafrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Sportrecht. Der veröffentlichte Beschlusstext bestätigt das Inkrafttreten.

Originalquelle veröffentlicht
25.09.2026
Bei YOU VE veröffentlicht
27.09.2026
Inkrafttreten laut Kammer
01.10.2026
Stand
Beschlossene Änderungen seit 01.10.2026 in Kraft

Die am 1. Juni 2026 beschlossenen Änderungen der Fachanwaltsordnung gelten seit dem 1. Oktober 2026. Der auf der BRAK-Website veröffentlichte Beschlusstext bestätigt die Nichtbeanstandung durch das Bundesjustizministerium, die Veröffentlichung am 14. Juli und das Inkrafttreten. Die RAK Berlin hatte darauf am 25. September hingewiesen.

Im Strafrecht wird der Kenntnisnachweis um Grundzüge der internationalen Rechtshilfe ergänzt. Im Handels- und Gesellschaftsrecht werden Grundzüge des Vereins- und Stiftungsrechts aufgenommen; für das internationale Gesellschaftsrecht wird der Umfang des erforderlichen Grundwissens präzisiert.

Im Sportrecht können bis zu 20 der 80 erforderlichen Fälle aus den im Beschluss benannten richterlichen oder schlichtenden Tätigkeiten stammen. Von diesen Fällen dürfen höchstens fünf als rechtsförmliche Verfahren gezählt werden. Hinzu kommen sportrechtliche Bezüge des Persönlichkeitsrechts. Die Aktualisierung vom 1. Oktober ersetzt die bisherige Ankündigung durch den anhand des Beschlusstextes geprüften Geltungsstand.

Quelle und Nachweis

RAK Berlin · Kammermitteilung mit Bezug auf BRAK · Originalmeldung ↗

Quelle geprüft und erstmals für YOU VE erfasst am 27.09.2026. Ausgangsmeldung vom 25.09. bleibt erhalten. Am 01.10.2026 BRAK-Nachtrag vom 30.09. und den zweiseitigen amtlichen Beschlusstext mit Inkrafttretensvermerk vollständig gelesen.

Aktualisierung: 01.10.2026

← Alle Kammernews