Kammernews
RAK Frankfurt warnt vor vorgetäuschter Hilfe für Betrugsopfer
Die Kammer empfiehlt, bei der Anwaltsprüfung auch Kontaktangaben und Kanzleisitz abzugleichen.
- Originalquelle veröffentlicht
- 24.09.2026
- Bei YOU VE veröffentlicht
- 27.09.2026
- Einzelne Vorfälle
- Nicht belegt
- Stand
- Öffentliche Warnung der Kammer
Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main warnt in einer Mitteilung vom 24. September 2026 erneut vor gefälschten Kanzleiauftritten. Neben angeblichen Insolvenzverkäufen beobachtet sie Angebote, die eine anwaltliche Vertretung von Betrugsopfern versprechen, auch im Zusammenhang mit Kryptowährungen.
Die Kammer rät beim Abgleich mit dem Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis dazu, nicht nur auf den Namen zu achten. Auch E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Kanzleisitz sollen mit den dort hinterlegten Angaben verglichen werden.
Der Hinweis betrifft die Überprüfung behaupteter anwaltlicher Identitäten. YOU VE übernimmt die Warnung der Kammer; konkrete Unternehmen oder Personen werden hier nicht als betrügerisch bezeichnet.
Quelle und Nachweis
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main · Originalmeldung ↗
Quelle geprüft und erstmals für YOU VE erfasst am 27.09.2026.