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Neue ReFa-Fortbildungen gelten – Übergang bis Ende 2029

Drei neue ReFa-Fortbildungsabschlüsse gelten seit dem 3. September; für den bisherigen Rechtsfachwirt laufen Übergangsfristen bis Ende 2029.

Originalquelle veröffentlicht
09.09.2026
Bei YOU VE veröffentlicht
13.09.2026
Angekündigter Lehrgangsstart
Oktober 2026
Stand
Fortbildungsreform in Kraft · Lehrgänge angekündigt

Die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe meldete am 9. September 2026 buchbare Lehrgänge zum Bachelor Professional im Rechtswesen sowie zu den Berufsspezialisierungen Informationstechnik und Marketing und Insolvenzrecht.

Die BRAK hat die Rechtsgrundlage am 18. September erläutert: Die drei neuen Fortbildungsverordnungen wurden am 2. September 2026 verkündet und gelten seit dem 3. September. Der IT- und Marketingabschluss umfasst nach der Kammerdarstellung unter anderem technische Infrastruktur, Datenschutz, Social Media und den KI-Einsatz in Kanzleien.

Für den bisherigen Rechtsfachwirtabschluss gelten Übergangsregeln. Bereits begonnene Prüfungen können bis zum 31. Dezember 2029 nach altem Recht beendet werden; bei einer Anmeldung bis zum 31. Dezember 2026 kann die Prüfung auf Antrag ebenfalls noch nach der früheren Verordnung erfolgen.

Der von Karlsruhe genannte Lehrgangsstart im Oktober 2026 bleibt eine Ankündigung. Ein konkreter Beginn jedes einzelnen Kurses, freie Plätze oder Teilnahmegebühren sind damit nicht bestätigt.

Quelle und Nachweis

Rechtsanwaltskammer Karlsruhe · Ausgangsmeldung · Originalmeldung ↗

Quelle geprüft und erstmals für YOU VE erfasst am 13.09.2026. Ausgangsmeldung der RAK Karlsruhe und BRAK-Nachtrag vom 18.09.2026 vollständig gelesen; Inkrafttreten und Übergangsfristen anhand der amtlich verlinkten Verordnungen nachvollzogen.

Aktualisierung: 19.09.2026

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